Neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz

Ab Januar 2024 treten neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, die für Hausbesitzer wichtige Änderungen mit sich bringen. Neben den bekanntesten Neuerungen, die den Betrieb von neuen Heizungen betreffen, gibt es weitere Pflichten, die von der Bundesregierung mit der Novelle eingeführt werden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Maßnahmen ab 2024 für Hausbesitzer verpflichtend sind.

Erneuerbare Energien für neue Heizungen:

Eine der zentralen Änderungen betrifft den Betrieb neuer Heizungen. Ab 2024 müssen diese zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren und den Umstieg auf umweltfreundliche Heiztechnologien zu fördern.

Verschärfte Bußgeldvorschriften:

Das GEG sieht auch eine Verschärfung der Bußgeldvorschriften (§ 108 GEG) vor, die bei einem Verstoß gegen die geltenden Regelungen gelten. Ab 2024 können Hausbesitzer mit Geldstrafen rechnen, wenn sie gegen bestimmte Pflichten verstoßen. Dazu gehören:

  • Betriebsprüfung der Wärmepumpe (§ 60a GEG): Hausbesitzer, die eine Wärmepumpe nutzen, müssen künftig eine verpflichtende Betriebsprüfung durchführen lassen. Diese dient dazu, die Effizienz und Funktionsweise der Wärmepumpe zu überprüfen.
  • Heizungsüberprüfung (§ 60b GEG): Eine regelmäßige Überprüfung der Heizungsanlage wird zur Pflicht. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Heizungsanlage ordnungsgemäß funktioniert und keine Energie verschwendet wird.
  • Durchführung von Optimierungsmaßnahmen (§ 60a GEG): Rechtzeitig durchgeführte Optimierungsmaßnahmen sind ebenfalls vorgeschrieben. Ziel ist es, die Energieeffizienz der Heizungsanlage zu steigern und den Energieverbrauch zu reduzieren.
  • Hydraulischer Abgleich (§ 60c GEG): Bei Häusern mit mehr als sechs Wohnungen ist der hydraulische Abgleich des Heizungssystems verpflichtend. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Wärmeverteilung in allen Räumen optimal erfolgt und keine überflüssigen Heizkosten entstehen.

Mit der Novelle des GEG werden diese Punkte erstmals in der Bußgeldvorschrift explizit aufgeführt. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten kann ein Höchstbetrag von bis zu 5.000 Euro als Geldstrafe verhängt werden.

Fazit

Die Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz ab Januar 2024 betreffen nicht nur die Anforderungen an neue Heizungen, sondern auch die Pflichten für Hausbesitzer im Umgang mit bestehenden Heizungsanlagen. Um teure Bußgelder zu vermeiden und die Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern, sollten Hausbesitzer die neuen Regelungen genau beachten und rechtzeitig notwendige Maßnahmen durchführen lassen. Die Umstellung auf erneuerbare Energien und die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage sind nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und zur Senkung der Energiekosten.